Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Behörden und Bürgern, aber auch die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden. Im allgemeinen Verwaltungsrecht sind die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit festgelegt. Hingegen sind im besonderen Verwaltungsrecht die fachspezifischen Rechtsregeln der einzelnen Verwaltungszweige geregelt. Rechtsquellen sind neben dem Grundgesetz und Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen und Satzungen.
Zum Schutz vor dem übermäßigen oder willkürlichen Eingriff des Staates in das Leben der Bürger dienen Verwaltungsbefugnisse und -verfahren. Das Verwaltungsrecht gibt den Bürgern zudem Abwehrmöglichkeiten zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. Bei fehlerhaftem staatlichem Handeln kann der Betroffene Ansprüche auf Schadenersatz, Entschädigung, Erstattung, Folgenbeseitigung oder Unterlassung geltend machen.
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Verwaltungsrecht beraten und vertreten Sie anwaltlich zu folgenden Schwerpunkten:
- Planungs- und Baurecht
insbesondere öffentliches Baurecht, Bergrecht, Rohstoffgewinnung und -sicherung - Umweltrecht
insbesondere Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Chemikalienrecht - Kommunalrecht
insbesondere Kommunalabgabenrecht, Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht - Bildungsrecht
insbesondere Hochschul- und Prüfungsrecht - Beamtenrecht
insbesondere Disziplinarrecht - Verkehrsrecht
insbesondere Führerscheinrecht und Fahreignungsgutachten- Öffentliches Wirtschaftsrecht
insbesondere Energierecht, Umweltrecht - Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Vergaberecht
- Staatshaftungsrecht
- Öffentliches Arztrecht
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um öffentlich-rechtliche Verträge, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Lösungen wie auch bei Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren unter Maßgabe sämtlicher europarechtlichen Vorgaben.