Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Behörden und Bürgern, aber auch die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden. Im allgemeinen Verwaltungsrecht sind die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit festgelegt. Hingegen sind im besonderen Verwaltungsrecht die fachspezifischen Rechtsregeln der einzelnen Verwaltungszweige geregelt. Rechtsquellen sind neben dem Grundgesetz und Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen und Satzungen.

Zum Schutz vor dem übermäßigen oder willkürlichen Eingriff des Staates in das Leben der Bürger dienen Verwaltungsbefugnisse und -verfahren. Das Verwaltungsrecht gibt den Bürgern zudem Abwehrmöglichkeiten zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. Bei fehlerhaftem staatlichem Handeln kann der Betroffene Ansprüche auf Schadenersatz, Entschädigung, Erstattung, Folgenbeseitigung oder Unterlassung geltend machen.

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Verwaltungsrecht beraten und vertreten Sie anwaltlich zu folgenden Schwerpunkten:

  • Planungs- und Baurecht
    insbesondere öffentliches Baurecht, Bergrecht, Rohstoffgewinnung und -sicherung
  • Umweltrecht
    insbesondere Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Chemikalienrecht
  • Kommunalrecht
    insbesondere Kommunalabgabenrecht, Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht
  • Bildungsrecht
    insbesondere Hochschul- und Prüfungsrecht
  • Beamtenrecht
    insbesondere Disziplinarrecht
  • Verkehrsrecht
    insbesondere Führerscheinrecht und Fahreignungsgutachten
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
    insbesondere Energierecht, Umweltrecht
  • Vergaberecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Öffentliches Arztrecht

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um öffentlich-rechtliche Verträge, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Lösungen wie auch bei Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren unter Maßgabe sämtlicher europarechtlichen Vorgaben.

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