Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehört neben dem zentralen Straßenverkehrsrecht auch das Luftverkehrs-, Eisenbahn-, See- und Wasserrecht. Das
Straßenverkehrsrecht betrifft sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer, die sich auf öffentlichen Straßen oder allgemein zugänglichen Verkehrswegen befinden. Wichtige Vorschriften sind das
Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

In unserem Alltag ist das Straßenverkehrsrecht von großer Bedeutung. Es findet täglich Anwendung, z.B. beim Falschparken, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder mangelndem Sicherheitsabstand. Hier werden Bußgeldbescheide und Strafpunkte in Flensburg erteilt. Fahrverbote bzw. Führerscheinentzug drohen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Drogeneinfluss. Zudem können Unfall- oder Fahrerflucht bzw. schuldhafte Körperverletzung beim Verkehrsunfall im schlimmsten Fall zum Freiheitsentzug führen.

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen zur Seite. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Verkehrszivilrecht
    Verkehrsunfälle, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abwicklung mit Versicherungen
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Fahrverbot, Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol- und Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Telefonieren, Abstandsvergehen
  • Verkehrsstrafrecht
    Entzug der Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Nötigung
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    Fahrerlaubnis und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), Fahrtenbuchauflagen, Führerschein auf Probe und Begleitetes Fahren

Wir beraten und vertreten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Zudem übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, behandelnden Ärzten, Gutachtern und zuständigen Behörden.

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