Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Beziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten, den natürlichen Personen (Menschen) und den juristischen Personen (z.B. Verein, GmbH, Aktiengesellschaft). Es geht um die Freiheit des Einzelnen, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten - oder darauf zu verzichten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Bürgerliches Recht" und "Privatrecht" oftmals synonym verwendet. Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch.

Die Leistungspflicht und die Vergütungsansprüche zwischen den Parteien werden mittels schriftlicher oder mündlicher Verträge vereinbart. Hier kommt es (im Nachhinein) oftmals zu Uneinigkeiten der Parteien über Leistungsumfang und Vergütungshöhe. Um Streitigkeiten zu vermeiden, beraten wir Sie qualifiziert bei der rechtswirksamen Vertragsgestaltung und bei Verhandlungen zu allgemeinen Vertragsverhältnissen, Kaufverträgen und Schadensfällen. Im Bedarfsfall machen wir Ihre Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Schadensersatz engagiert außergerichtlich und gerichtlich geltend. Zu unseren Schwerpunktthemen im allgemeinen Zivilrecht gehören:

  • Kaufrecht
  • Werksvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Leasingrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Verbraucherschutz
  • Versicherungsrecht
  • Haftungsrecht
  • Fragen der Geschäftsfähigkeit und Bevollmächtigung

Zudem prüfen und gestalten wir Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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