Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge geht das Vermögen an die nächsten noch lebenden Verwandten und ggf. an den Ehepartner. Dies kann dazu führen, dass Ihr Vermögen an unliebsame oder unbekannte Verwandte geht, Ihr Ehe-/Lebenspartner finanziell benachteiligt wird oder streitbare Erbengemeinschaften entstehen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag hingegen können Sie Ihre Erbfolge wunschgemäß gestalten.

Unsere erfahrenen Fachanwälte beraten Sie persönlich und einfühlsam hinsichtlich der

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Privatpersonen und Unternehmern
  • Nachfolgeplanung mittels Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchenchen
  • Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten
  • Testamentsvollstreckung
  • Gründung von Stiftungen
  • Vermögensübertragung an karitative Einrichtungen

Im Streitfall, z.B. einem Erbscheinverfahren, der Anfechtung und Auslegung von Testamenten, Pflichtteilsklagen, Teilungsversteigerungen oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften vertreten wir Sie engagiert und kompetent – außergerichtlich, vor Gericht und gegenüber dem Finanzamt. Zudem kümmern wir uns bei Bedarf gerne um die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

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