Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen rund um die Liegenschaften Grundstück, Haus und Wohnung. Es umfasst den Erwerb von Immobilien - z.B. durch Kauf, Übertragung zu Lebzeiten oder im Wege des Erbrechts oder einer Schenkung - die Nutzung und Veräußerung sowie mögliche Belastungen durch Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit und Reallast. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Grundbuchordnung (GBO).

Der Erwerb einer Immobilie ist in der Regel mit vielen rechts- und steuerrechtlichen Fragen verbunden und erfordert einen sorgfältigen Finanzierungsplan. Lassen Sie sich bei Ihren Planungen und Verhandlungen, der Vertragsgestaltung und späteren Projektabwicklung von einer der führenden Fachanwaltskanzleien in Deutschland beraten. Bissel + Partner gehören im Immobilienrecht laut Handelsblatt (in Kooperation mit Best Lawyers) 2014 zu den besten Anwälten Deutschlands. Zu unseren Schwerpunkten zählen:

  • Projektentwicklung und -abwicklung im Bereich Wohn- und Gewerbebau sowie bei öffentlichen Einrichtungen
  • Baubegleitende Betreuung von Bauvorhaben (Vertrags-, Risk- und Claimmanagement)
  • Immobilientransaktionen in Form von "Asset- und Share Deals"
  • Real Estate-Unternehmungen
  • "PPP- (Public-Private-Partnership) Modelle“
  • "Work-out-Management" bei notleidenden Immobilien und deren Revitalisierung

Unser erfahrenes Team aus Fachanwälten und Steuerspezialisten berät Sie hinsichtlich individueller und passgenauer Lösungen und im Bedarfsfall auch zum Grundstücks-, Wohneigentums-, Makler- oder Bau- und Architektenrecht. Bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Einigung oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor Gericht.

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