Recht der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse stehen uns - im Gegensatz zu fossilen Energien, wie Braun- und Steinkohle, Erdgas und Erdöl - unbegrenzt zur Verfügung. Der Markt für Erneuerbare Energien wächst weltweit kontinuierlich. Ihr Anteil an der Stromversorgung soll laut Energiewendevon derzeit 25 Prozent auf 55-60 Prozent bis zum Jahr 2035 ausgebaut werden. Der Ausbau wird staatlich gefördert und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und verschiedenen Verordnungen geregelt.

Ob es um die Errichtung eines Windparks, eines Biomasseheizkraftwerks oder um ein Photovoltaikprojekt geht, unsere Fachanwälte beraten Sie kompetent und umfassend zu allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Sie erhalten Unterstützung, z.B. bei der Standortwahl, der rechtlichen Prüfung von Projekten, der Gesellschaftsgründung und -strukturierung, der Fördermöglichkeiten und der Projektfinanzierung.

Zu unseren Schwerpunkten gehört die Beratung von Investoren und Projektentwicklern im Bereich Erneuerbare Energien. Investoren unterstützen wir beim Erwerb von Objekten, insbesondere bei der rechtlichen Due Diligence-Prüfung sowie der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Projektentwickler beraten wir hinsichtlich erforderlicher Genehmigungen, der Gestaltung und Prüfung von Grundstückskauf- und pachtverträgen, Grunddienstbarkeiten oder z.B. Verträgen zur Erstellung und Wartung von Anlagen.

Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zu Mängeln und sonstigen Streitpunkten.

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