Vertragsrecht

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen. Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit wird sichergestellt, dass jeder das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten.

Klassische Vertragsformen sind der Kauf,- Miet-, Arbeits-, Erb- und Ehevertrag. Sie finden Anwendung im allgemeinen Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Medien- und Urheberrecht, IT-Recht etc. Unsere Fachanwälte prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Verträge und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung - unter Beachtung deutscher und internationaler Rechtsstandards. Hierzu zählt auch die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir sorgen für Ihre bestmögliche rechtliche Positionierung gegenüber Ihrem Vertragspartner und für die Absicherung Ihrer Ansprüche. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeidet spätere Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten und trägt zu Ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg bei.

Sollte es dennoch notwendig sein, vertreten wir Sie engagiert und in vertrauensvoller Zusammenarbeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr von Rechtsnachteilen.

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