Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten, z.B. Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Statiker und Handwerker. Es betrifft sowohl den Hochbau (private Wohnungen und Häuser als auch Geschäftsgebäude, Industriebauten oder Lagerhallen) wie auch den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Grundlage des privaten Baurechts ist der Werkvertrag, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Hinzu kommt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Das Architektenrecht ist Teil des privaten Baurechts und regelt die Rechte und Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs. Er ist für die Planung des Bauwerkes verantwortlich. Die Grundlage bildet der Architektenvertrag, der in der Regel ein Werkvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist. Sein Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Das öffentliche Baurecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens befassen. Diese Vorgaben sind im Wesentlichen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht geregelt.
Im Vorfeld, während und nach der Bauphase kann es zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten kommen, z.B. aufgrund nachteilig abgeschlossener Verträge, mangelhafter Planung, Verzögerungen beim Bauablauf und dadurch entstehender Mehrkosten oder wegen mangelhafter Leistungen. Lassen Sie sich bereits zu Beginn eines Bauprojektes rechtlich beraten, um später langwierige Streitigkeiten und unabsehbare finanzielle Folgen zu vermeiden.

Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer umfassend zu den Themen:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge etc.
  • Beratung während der Bauphase
  • z.B. Planänderungen, Preisanpassungen, Störungen des Bauablaufs
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohnforderungen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Klärung von Haftungsfragen und Honorarforderungen

Bei Bedarf ziehen wir einen Bausachverständigen zu Rate. Wir vertreten Sie kompetent und engagiert bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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