Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Dabei geht es im Individualarbeitsrecht um die Rechtsbeziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern, wie z.B. Gewerkschaften, Betriebsräten bzw. Personalräten.

Unsere Fachanwälte beraten Sie kompetent und individuell in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählt primär die Gestaltung und Überprüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen sowie die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor Gericht.

Zudem begleiten wir Unternehmen bei Umstrukturierungen oder Reorganisationen, An- und Verkäufen, Outsourcing und Betriebsübergangen. Vorständen und Geschäftsführern bieten wir eine laufende Beratung sowie die Begleitung bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen an.

Einen weiterer Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten, die Verhandlungsführung bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie Einigungsstellenverfahren.

Anwälte

mtr@bissel.de | T: +49 (0)9131 71919-12