Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht regelt insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstitut und Kunde sowie die Aufgaben der staatlichen Institutionen, z.B. der Bankenaufsicht, der Zentralbank oder des Kartellamts. Ein Bankgeschäft zwischen Bank und Kunde umfasst die Vermögensverwaltung und Einlagen, den Zahlungsverkehr sowie die Vergabe von Krediten und Garantien. Grundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Scheck-, Wechsel- und Kreditwesengesetz sowie die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute.

Das Kapitalmarktrecht definiert das Recht der Ausgabe und des Handels austauschbarer Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Wertpapiere, Schuldscheine, Derivate oder Optionsrechte. Fonds beinhalten mehrere Finanzinstrumente. Bekannte Fonds sind Immobilien-, Medien-, Geldmarkt-, Renten- oder Aktienfonds. Der (anteilige) Erwerb von Finanzinstrumenten dient in der Regel zur Kapitalanlage.
Sowohl im Bank- wie im Kapitalmarktrecht stellt sich die Frage nach der Haftung im Fall von Schadensersatzansprüchen. Wer haftet zum Beispiel im Zahlungsverkehr beim „Phishing“, dem Betrug mit gefälschten Emails, Kurznachrichten oder Webseiten oder beim „Skimming“, dem heimlichen Auslesen von Karten am Geldautomat? Beim - teilweise gravierenden -

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